Terminkalender
DHV Regionalversammlung Mitte | |||||||
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RegionalversammlungenDie Regionalversammlungen werden einmal jährlich vor der Jahrestagung vom DHV einberufen. Antrags- und stimmberechtigt sind alle persönlichen Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Region haben. Für die Mitgliederzahlen und Wohnsitzangaben gilt der bei der Geschäftsstelle gemeldete Stand vier Wochen vor der ersten Regionalversammlung des Jahres. Mitglieder ohne Wohnsitz in Deutschland können sich bis zwei Monate vor der nächsten Regionalversammlung in der Geschäftsstelle schriftlich oder elektronisch für eine Region ihrer Wahl registrieren lassen und gelten von der Bestätigung bis zur Änderung oder Aufhebung ihrer Registrierung als wohnhaft in dieser Region im Sinne des fünften Teils der Satzung. Bei den Regionalversammlungen werden wichtige Themen der Region besprochen, sowie die Delegierten der Region für die Jahreshauptversammlung gewählt. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf einen anderen Stimmberechtigten in der Region übertragen. Jeder Bevollmächtigte kann höchstens 4 fremde Stimmen vertreten. Zum Zweck der Stimmübertragung bitte nur das Vollmachtsformular benutzen, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte den DHV-Mitgliedsausweis mitbringen. Regionalversammlung Mitte Vorläufige Tagesordnung 1. Begrüßung und Regularien 2. Genehmigung des Protokolls der Regionalversammlungen 2022 (veröffentlicht im Info 239) 3. Aktuelle Informationen und Kurzvorträge 4. Regionale Themen 5. Wahl der Delegierten für die Jahrestagung am 25. November 2023 6. Wahl des Regionalbeirats in die DHV-Kommission 7. Anträge
Die Vereinsrunde für Vereinsvorstände findet bei allen Regionalversammlungen wieder ab 10 Uhr vormittags statt. Die Regionalversammlungen werden einmal jährlich vor der Jahrestagung vom DHV einberufen. Antrags- und stimmberechtigt sind alle persönlichen Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der jeweiligen Region haben. Für den Wohnsitz gilt der dem DHV gemeldete Stand vier Wochen vor der ersten Regionalversammlung des Jahres. Mitglieder ohne Wohnsitz in Deutschland können sich bis zwei Monate vor der nächsten Regionalversammlung in der Geschäftsstelle schriftlich oder elektronisch für eine Region ihrer Wahl registrieren lassen und gelten von der Bestätigung bis zur Änderung oder Aufhebung ihrer Registrierung als wohnhaft in dieser Region im Sinne des fünften Teils der Satzung. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf einen anderen Stimmberechtigten in der Region übertragen. Jeder Bevollmächtigte kann höchstens 4 fremde Stimmen vertreten. Zum Zweck der Stimmübertragung bitte nur das Vollmachtsformular benutzen, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte den DHV-Mitgliedsausweis mitbringen. | |||||||
Veranstaltungsort* Burg Holtzbrinck, Kirchstraße 20, 58762 Altena | |||||||
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